Bitte wählen Sie vor der Terminvereinbarung die passende Behandlung.

Für die zeitliche Planung Ihres Termins und der Vermeidung von Wartezeiten ist es wichtig, dass ich die Behandlungsdauer vorab einschätzen kann. Sie sollten deshalb Ihre Wunschbehandlung auswählen und mir auch mitteilen, ob Sie eventuell stark beanspruchte Füße haben, die eine ausgiebigere Behandlung erfordern. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich nicht jede Behandlung genau abschätzen lässt und dass es vorkommen kann, dass sie einige Minuten warten müssen. Wir tun unser Möglichstes Wartezeiten zu vermeiden.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit ich den Termin neu vergeben kann. Nicht abgesagte Termin bedeuten in meiner Praxis Leerlauf und dadurch bedingt einen wirtschaftlichen Schaden.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich Ihnen deshalb berechnen.
Preise für podologische Behandlungen ab 1. Juli 2025
Mit Privatrezept (blau oder grün).
Die Behandlungskosten sind vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Privat Versichterte erhalten ggfs. von ihrer Versicherung die Kosten der Podologischen Behandlung teilweise oder vollständig erstattet, wenn diese auf Privatrezept erfolgt. Bitten Sie Ihren Arzt um eine Privatverordnung und klären Sie die mögliche Erstattung vorab mit ihrer Versicherung.
| Behandlung | Preise |
|---|---|
| Podologische KomplexbehandlungHornhautabtragung, Nagelbearbeitung | 45,00 € |
| Basisbehandlung für Kinder bis 12 Jahre | 25,00 € |
| Mehraufwand bei stark beanspruchten Füßen, wie zum Beispiel bei
| nach Zeitaufwand |
| Teilbehandlungen wie: | |
Zeitaufwand ca. 15 Minuten | 27,00 € |
| Bei allen Behandlungen kommen hochwertige Pflegeprodukte zum Einsatz. | |
| EXTRAS | |
| Onyfix® Nagelkorrektursystem Nagelkorrektur eingewachsener Nägel, pro Nagel | 50,00 € |
| Nagellack vor der Behandlung entfernen | 4,00 € |
Patienten mit Kassenrezept
Für Patienten, die an Diabetes, Neuropathien oder Querschnittsyndrom erkrankt sind, übernehmen unter bestimmenten Voraussetzungen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Verordnung.
Die Abrechnungspauschalen richten sich nach der jeweils gültigen Vergütungsordnung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie nicht grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit sind, ist von Ihnen ein Eigenanteil von 10 Prozent auf die Behandlungen zzgl. 10 Euro pro Verordnungen (Rezept) selbst zu tragen, die in der Praxis zu zahlen sind. Die übrigen Behandlungskosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
