
Seit September 2023 bin ich staatlich anerkannte Podologin und arbeite inzwischen mit Kassenzulassung. Was aber ist der Unterschied zwischen Podologie (med. Fußpflege) und einer kosmetischen Fußpflege?
Ihre Füße sind gesund, sie brauchen lediglich ein wenig Hornhaut feilen, Nägelschneiden und Lackieren? Wunderbar. Dann sind Sie mit einer rein kosmetischen Fußpflege bestens versorgt und Sie müssen meine Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber unter eingewachsenen Nägeln, starker Verhornung, Nagelpilz oder anderen Problemen mit ihren Füßen leiden, dann bin ich ihre Ansprechpartnerin.
Als Podologin biete ich präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen an. Dazu gehört das Behandeln von eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, Warzen, Nagelpilz und die fachgerechte Versorgung von Risikopatienten, die an Grunderkrankungen, wie Durchblutungsstörungen, Nervenschäden, einer geschwächten Immunabwehr, Diabetes mellitus, pAVK, Rheuma oder Neurologische Erkrankungen leiden.
Anforderungen an den Beruf des Podologen
Der Beruf des Podologen gilt als Heilberuf und erfordert eine anerkannte Ausbildung, die in Vollzeit zwei Jahre dauert, in Teilzeit drei bis vier Jahre und ist erst mit einer bestandenen, staatlichen Prüfung abgeschlossen ist. Für die Ausübung des Berufs und für die Kassenzulassung gelten strenge Vorschriften. So muss etwa für die Praxis eine Erlaubnis des Gesundheitsamts erfolgen. Räumlichkeiten und Geräte unterliegen strengen Hygienevorschriften. In der Podologie kommen spezielle Desinfektionsmittel zur Haut-, Instrumenten-, Geräte- und Flächendesinfektion zum Einsatz. Hinzu kommen Reinigungsgeräte wie Autoklaven zur Sterilisation sind notwendig. Die Hygienemaßnahmen müssen in einem Hygieneplan dokumentiert werden. Podologen sind darüber hinaus verpflichtet zertifizierte Medizinprodukte für ihre Arbeit zu verwenden.
Für den ausübenden Podologen entstehen nicht nur durch die vorherige Ausbildung wesentlich höhere Kosten, als für einen kosmetischen Fußpfleger. Das erklärt, warum eine podologische Behandlung deutlich teurer ist. Die Vergütungen für podologische Behandlungen sind in der Vergütungsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Daran orientieren sich auch die Preise für die Versorgung auf Privatrezept (grün oder blau). Wird die gleiche Leistung ohne Rezept erbracht, wird sie vom Finanzamt nicht als Heilmittelbehandlung anerkannt und unterliegt in diesem Fall der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Podologe auf die genannten Preise aufschlagen und an das Finanzamt abführen muss.
Die kosmetische Fußpflege
Die kosmetische Fußpflege dient, anders als die medizinische Fußpflege (Podologie) allein der pflegerischen und dekorativen Behandlung des gesunden Fußes und kann ohne heilberufliche Ausbildung frei ausgeübt werden. Als kosmetische Fußpflege wird die Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß bezeichnet, während Podologie die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß umfasst.
In Deutschland ist für die kosmetische Fußpflege gesetzlich keine Ausbildung vorgeschrieben. Die Berufsbezeichnung Fußpfleger ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass theoretisch jeder die Tätigkeit auch ohne spezielle Ausbildung ausüben darf, solange er ausschließlich gesunde Füße pflegt und sich an die Hygienevorschriften hält, zu denen Reinigung und Desinfektion der verwendeten Instrumente gehören.
Die kosmetische Fußpflege zählt nicht zu den Heilberufen und muss als Gewerbe angemeldet werden. Wie die Tätigkeit einer Kosmetikerin zählt die kosmetische Fußpflege zu den handwerksähnlichen Berufen, die bei der Handwerkskammer angemeldet werden. Kosmetische Fußpfleger dürfen keine medizinischen Diagnosen stellen, keine Pilze oder Warzen behandeln und nicht an Risikopatienten (Durchblutungsstörungen, Blutern, Hauterkrankungen oder Diabetes) arbeiten. Sie dürfen auch keine eingewachsenen Nägel, tiefere Hühneraugen oder schwere Verhornungen (Rhagaden) behandeln. Die gehören in die erfahrenen Hände eines Podologen.
Mein persönlicher Weg
Bis ich meine Ausbildung als staatlich anerkannte Podologin abgeschlossen habe, war ich als Fußpfegerin tätig. Auch für die Tätigkeit als kosmetische Fußpflegerin hatte ich zuvor eine Ausbildung absolviert. Nachdem in meiner Praxis immer mehr Kunden vorstellig wurden, die eigentlich eine podologische Behandlung / medizinische Fußpflege benötigt hätten, habe ich mich entschlossen noch einmal „die Schulbank zu drücken“. Das war nicht nur anstrengend, weil ich Schule und Lernen mit der Arbeit in meiner Praxis vereinbaren musste, es war auch teuer, denn immer wenn ich Schule hatte oder gelernt habe, konnte ich keine Kunden behandeln und hatte in dieser Zeit somit auch keine Einnahmen.
Heute weiß ich, wie wichtig es ist, meinen Patienten die Unterschiede zwischen Podologie / medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege erklären zu können. Die Umstellung meiner Praxis von einer Fußpflegepraxis auf eine podologische Praxis hat zu Beginn zu einigen Irritationen geführt, vor allem, weil sich natürlich auch die Preise für eine Behandlung geändert haben. Als Podologin habe ich inzwischen eine Kassenzulassung und kann Behandlungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Meine Preise orientieren sich an den jeweils gültigen Vergütungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.
Für die Behandlung benötigen meine Patienten ein Kassen- oder ein Privatrezept. Die Behandlung ohne ein gültiges Rezept ist nur in Ausnahmefällen möglich. Da das Finanzamt Behandlungen, die nicht auf Rezept erfolgen, nicht als Heilbehandlung akzeptiert, muss ich den Patienten in diesen Fällen auf den jeweiligen Behandlungspreis (Selbstzahler) zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, die ich ans Finanzamt abführen muss.
Was dürfen kosmetische Fußpfleger und was dürfen ausgebildete Podologen?
Kosmetische Fußpflege
Zur kosmetischen Fußpflege gehören pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß. Für die Ausübung ist keine Erlaubnis notwendig. Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, müssen Fußpfleger ein Gewerbe anmelden. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.
Zur Tätigkeit des kosmetischen Fußpflegers gehören:
- Fachgerechtes Schneiden der Nägel
- Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
- Sondieren der Nagelfalzen
- Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
- Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
- Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
- Durchführung präventiver Fußmassagen
- Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden
- Beratung bei der Auswahl der Pflegemittel
- Dekorative Pflege der Füße
Medizinische Fußpflege | Podologie
Zur medizinischen Fußpflege gehören präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am
gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Diese Behandlungen sind Ärztinnen und Ärzten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie Podologinnen und Podologen vorbehalten. Podologie, auch medizinische Fußpflege, ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt.
Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig und die Berufsbezeichnungen Podologe und medizinischer Fußpfleger sind nach § 1 Absatz 1 Podologengesetz gesetzlich geschützt. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit.
Zur Tätigkeit des Podologen gehören:
- Nagelbehandlungen: Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen (Nagelpilz) oder verdickter Nägel
- Hyperkeratosenbehandlungen: Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
- Behandlung von Clavi und Verrucae: Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
- Druck- und Reibungsschutz: Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
- Orthonyxie: Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
- Orthesentechnik: Anfertigungen von langlebigen Druckentlastungen
- Nagelprothetik: künstlicher Nagelersatz
- Fuß- und Unterschenkelmassage: als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung
des Wohlbefindens - Allgemeine und individuelle Beratung
