Podologie oder Fußpflege?

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Seit September 2023 bin ich staatlich anerkannte Podologin und für meine Praxis habe ich eine Kassenzulassung.

In Deutschland ist für die kosmetische Fußpflege gesetzlich keine Ausbildung vorgeschrieben. Die Berufsbezeichnung Fußpfleger ist nicht geschützt. Das bedeutet, dass theoretisch jeder die Tätigkeit auch ohne spezielle Ausbildung ausüben darf, solange er ausschließlich gesunde Füße pflegt und sich an die strengen Hygienevorschriften hält.

Bis ich meine Ausbildung als staatlich anerkannte Podologin abgeschlossen habe, war ich als Fußpfegerin tätig. Auch dafür hatte ich zuvor eine Ausbildung absolviert. Nachdem in meiner Praxis immer mehr Kunden vorstellig wurden, die eigentlich eine podologische Behandlung / medizinische Fußpflege benötigt hätten, habe ich mich entschlossen noch einmal „die Schulbank zu drücken“. Das war nicht nur anstrengend, weil ich Schule und Lernen mit der Arbeit in meiner Praxis vereinbaren musste, es war auch teuer, denn immer wenn ich Schule hatte oder gelernt habe, konnte ich keine Kunden behandeln und hatte in dieser Zeit somit auch keine Einnahmen.

Nur wer eine Ausbildung zum Podologen absolviert hat, ist berechtigt präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß durchzuführen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Heute weiß ich, wie wichtig es ist, meinen Patienten die Unterschiede zwischen Podologie / medizinischer Fußpflege und kosmetischer Fußpflege erklären zu können. Die Umstellung meiner Praxis von einer Fußpflegepraxis auf eine podologische Praxis hat zu Beginn zu einigen Irritationen geführt, vor allem, weil sich natürlich auch die Preise für eine Behandlung geändert haben. Als Podologin habe ich inzwischen eine Kassenzulassung und kann Behandlungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Meine Preise orientieren sich an den jeweils gültigen Vergütungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.

Rein kosmetische Fußpflege biete ich nicht mehr an

Für die Behandlung benötigen meine Patienten ein Kassen- oder ein Privatrezept. Die Behandlung ohne ein gültiges Rezept ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Da das Finanzamt Behandlungen, die nicht auf Rezept erfolgen, nicht als Heilbehandlung akzeptiert, muss ich den Patienten in diesen Fällen auf den jeweiligen Behandlungspreis (Selbstzahler) zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.


Was dürfen kosmetische Fußpfleger und was dürfen ausgebildete Podologen?

Kosmetische Fußpflege

Zur kosmetischen Fußpflege gehören pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß. Für die Ausübung ist keine Erlaubnis notwendig. Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, müssen Fußpfleger ein Gewerbe anmelden. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.
Zur Tätigkeit des kosmetischen Fußpflegers gehören:

    • Fachgerechtes Schneiden der Nägel
    • Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund
    • Sondieren der Nagelfalzen
    • Abtragen von Hautverdickungen (Hornhaut) ohne pathologischen Befund
    • Unblutiges Entfernen von Hühneraugen
    • Anleitung zur präventiven Fußgymnastik
    • Durchführung präventiver Fußmassagen
    • Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße durch den Kunden
    • Beratung bei der Auswahl der Pflegemittel
    • Dekorative Pflege der Füße
    Medizinische Fußpflege

    Zur medizinischen Fußpflege gehören präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlungen am
    gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Diese Behandlungen sind Ärztinnen und Ärzten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie Podologinnen und Podologen vorbehalten. Podologie, auch medizinische Fußpflege, ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt.

    Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig und die Berufsbezeichnungen Podologe und medizinischer Fußpfleger sind nach § 1 Absatz 1 Podologengesetz gesetzlich geschützt. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit.
    Zur Tätigkeit des Podologen gehören:

      • Nagelbehandlungen: Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickter Nägel
      • Hyperkeratosenbehandlungen: Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
      • Behandlung von Clavi und Verrucae: Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen
      • Druck- und Reibungsschutz: Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen
      • Orthonyxie: Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln
      • Orthesentechnik: Anfertigungen von langlebigen Druckentlastungen
      • Nagelprothetik: künstlicher Nagelersatz
      • Fuß- und Unterschenkelmassage: als therapeutische Maßnahme oder zur Steigerung
        des Wohlbefindens
      • Allgemeine und individuelle Beratung